Die Auslöschung der jüdischen Gemeinde von Kreta

geschrieben von Rainer Thiemann

11. März 2014

 

Wo bleibt die Entschädigung der griechischen NS-Opfer?

SS und Wehrmacht des NS-Regimes beging während des 2. Weltkriegs in Griechenland fürchterliche Verbrechen. Massakern in Distomo, Kalavryta, Kommeno, Lyngiades und anderen Orten fielen mindestens 30.000 Menschen zum Opfer, die griechischen Jüdinnen und Juden wurden in die Vernichtungslager deportiert und größtenteils ermordet.

1942 erpresste die Reichsbank von der Bank von Griechenland einen Zwangskredit, der nie zurückgezahlt wurde und heute auf ein Volumen von bis zu 160 Milliarden € beziffert wird.

Bis heute hielt es die deutsche Bundesregierung nicht für nötig, die Opfer, ihre Angehörigen und den griechischen Staat zu entschädigen.

Auch Bundespräsident Joachim Gauck stellte sich bei seinem Staatsbesuch in Griechenland den Entschädigungsforderungen gegenüber taub. Stattdessen entschuldigte er sich salbungsvoll für deutsche Kriegsverbrechen.

Der folgende dreiteilige Beitrag beschäftigt sich mit deutschen NS-Verbrechen in Griechenland. Im ersten Teil geht es um die Auslöschung der jüdischen Gemeinde Kretas.

Minoische Paläste, griechisch-orthodoxe Klöster, Sonne und Meer sind Bilder in unserem Kopf, wenn wir als Touristen die Insel Kreta besuchen.

Kaum einem Besucher ist bewusst, dass so mancher unserer Väter im Uniformrock zwischen 1941 und 1945 in Kreta seine Spuren hinterlassen hat. Bei Luftlande- und Schiffsoperationen mit Bombardierung der Hafenstädte starben Tausende von ihnen, als sie die englischen, neuseeländischen und australischen Truppen und deren kretische Verbündete besiegten. Fallschirmjäger, Gebirgsjäger und andere Einheiten waren die Hauptkampfgruppen der „ Operation Merkur“, der Besetzung der Insel Kreta.

Doch die deutsche Wehrmacht war nicht nur Teil dieser militärischen Auseinandersetzungen, sondern sie bekämpfte auch wirkliche und vermeintliche Partisanen, tötete Zivilisten, brandschatzte ganze Ortschaften als „Sühnemassnahmen“. Darüber hinaus nahmen sie an der Vernichtung der jüdischen Gemeinde teil.

Das Judenviertel in Chania entstand zwar erst im Spätmittelalter, genauso wie die Synagoge Ez Hayyim, die jüdische Gemeinde selbst ist über 2.000 Jahre alt, als die Wehrmacht 1941 Kreta überfiel und besetzte.

Die Feldkommandantur in Chania, als Dienststelle der Wehrmacht und vollziehende Gewalt über Zivilpersonen versuchte schon im August 1941 mit einer Anordnung an die Stadt die „listenmässige“ Erfassung aller Personen „jüdischer Rassezugehörigkeit“ (ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit) zu erhalten. Da eine angebliche „Rassezugehörigkeit“ ohne Bezug auf die Religion unmöglich zu erheben war, erhielt die Geheime Feldpolizei (GFP) im Februar 1943 vom Bürgermeister eine Aufstellung über die in Chania lebenden Angehörigen der jüdischen Gemeinde.

1943 kapitulierte Italien. Zu diesem Zeitpunkt war Griechenland von bulgarischen, italienischen und deutschen Besatzern beherrscht. Die bulgarischen Besatzer führten noch im März 1943 4.000 jüdische Bewohner des Nordostens von Griechenlands nach Lom an der Donau. Dort wurden sie mit der Donaudampfschifffahrtsgesellschaft (DDSG) nach Wien und anschließend von der Wiener Ordnungspolizei zur Ermordung nach Treblinka transportiert.

Etwa 50000 sefardische Juden Salonikis wurden aus der unter Wehrmachtsverwaltung stehenden Zone mit 16 Eisenbahnzügen in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau transportiert.

Doch bleiben wir hier bei der jüdischen Gemeinde Kretas:

Es drängt sich die Frage auf: Wie konnte eine kleine Gruppe von SS Männern unter Leitung der SS-Funktionäre Alois Brunner, Dieter Wisliceny und Anton Burger mehr als 60.000 Personen identifizieren, enteignen, zusammentreiben und vom südlichsten Staat Europas in die Konzentrations-und Vernichtungslager verbringen?

Die SS war auf die Zusammenarbeit mit den deutschen Zivil-oder Militärverwaltungen oder örtlicher Kollaborateure angewiesen. Im Fall von Griechenland war die Wehrmacht bedeutsam, da sie als Besatzungsbehörde die vollziehende Gewalt hatte und als „Wehrmachtsbefehlshaber im Südosten“ die höchste Autorität für die Zivilbevölkerung war.

Diese Funktion übte das Armeeoberkommando 12 (AOK 12) und ab Anfang 1943 die Heeresgruppe unter General Löhr aus. Für die Zusammenarbeit mit der SS war die Stabsabteilung IC/AO zuständig.
Im Mai 1944 ging die offizielle Anfrage der SS-Dienststelle in Athen beim Stab der Heeresgruppe E wegen der Verhaftungen von Jüdinnen und Juden ein. Die Heeresgruppe reagierte prompt und übermittelte dem Wehrmachtskommandanten der Festung Kreta den Bedarf von Schiffstransportraum für den beschleunigten Abtransport von 350 Juden aus Kreta und 1.600 Juden aus Korfu. Die Zustimmung erfolgte und die Bewachungsmannschaft sollte vom regional zuständigen Armeekommandanten gestellt werden.

Die Weisungen der Heeresgruppe E zur Deportation der jüdischen Männer, Frauen und Kinder wurden auf Kreta wesentlich rascher verwirklicht, als auf Korfu.

Verhaftungen und Transport lag ausschließlich in den Händen von Wehrmachtsformationen. Die Razzia in Chania führten die GFP Gruppe 611 und Angehörige der Feldgendarmerie durch.
Am 21. Mai wurde die entsprechenden Straßen abgeriegelt, alle Jüdinnen und Juden aus den Wohnungen getrieben und in die bereitstehenden Wehrmachts-LKWs gesteckt.
Alle verhafteten Männer, Frauen und Kinder wurden in ein Gefängnis gebracht und einige Tage später nach Iraklion weitertransportiert. Mit anderen in Iraklion festgenommenen jüdischen Familien und nichtjüdischen Gefangenen wurde ein Schiffstransport zum Festland geplant. Dort sollten sie mit den Juden von Korfu in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau transportiert werden.

Am 9.Juni 1944 wurde der Dampfer „Tanais“, so das Kriegstagebuch, durch ein U-Boot-Torpedo versenkt. Man muss davon ausgehen, dass alle jüdischen Deportierten aus Kreta ertranken. Im Kriegstagebuch befindet sich lediglich ein schriftlicher Eintrag über „37 Deutsche und 14 Ausländer“ als gerettete Personen.

Wehrmachtseinheiten halfen bei der Beraubung, Bewachung und dem Abtransport. In Ionnina, auf Kreta und Kos führte die Wehrmacht diese Schritte eigenständig durch.
Sollte einmal ein einzelner Offizier, wie Oberst Jäger in Korfu oder General Kleemann in Rhodos Bedenken angemeldet haben, wurde Sie von den übergeordneten Stäben angewiesen, bei den von der SS geforderten Schritten mitzuwirken. Es blieben auch alle Massnahmen verzögernder Art, die auch für rangniedere Offiziere bei der Gruppe IC/AO insbesondere im Juli 1944 vorhanden waren, ungenutzt.

Viel stärker als bei der Vernichtung der jüdischen Gemeinde in Saloniki waren 1944 die Dienststellen und Soldaten der Wehrmacht mitverantwortlich für die Deportation von ungefähr 9000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Griechenland.

Nach der Befreiung Kretas gab es keine jüdische Gemeinde mehr. Die Ez Hayyim Synagoge in Chania wurde seit 1995 restauriert und ist mittlerweile auch ein Treffpunkt für Überlebende aus Kreta und deren Nachkommen.

Nächste Folge: Die Vernichtung der jüdischen Gemeinde in Korfu und die Rolle des General Lanz
(Kameradenkreis der Gebirgsjäger)