45 Jahre nach dem „Radikalenerlass“ – Erfolg gegen drohendes Berufsverbot
27. Januar 2017
45 Jahre nach dem „Radikalenerlass“ von 1972 musste der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger um seine Anstellung an einem Institut der Münchner Universität bangen, da er im „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ die Mitgliedschaft in der VVN-BdA angegeben hatte.
Das drohende „Berufsverbot“ konnte abgewendet werden. Die VVN-BdA gratuliert Kerem Schamberger zu seiner Anstellung.
Hier die Erklärung des Landesvorstands der VVN-BdA Bayern dazu:
Erklärung VVN Bayern zu Kerem Schamberger und 45 Jahre Radikalenerlass