Verhandlung vor dem Finanzgericht München – Revision zugelassen
28. September 2021
Am 27. September fand im Rechtsstreit des VVN-BdA Landesverband Bayern gegen das Finanzamt München die mündliche Anhörung vor dem Finanzgericht München statt. Wir kämpfen seit Jahren für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unserer Arbeit. Die Klage gegen das Finanzamt München wurde nun in erster Instanz abgewiesen.
Seit 2009 erkennt das Finanzamt München unsere Gemeinnützigkeit nicht mehr an. Grundlage soll nach §51 Abs. 3 Abgabenordnung die Diffamierung der VVN-BdA durch das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz sein. Eine Einschätzung, der sich das Finanzgericht München mit seinem heutigen Urteil anschloss. Zusammen mit dem Urteilsspruch ließ das Gericht eine mögliche Revision zu. Damit ist jetzt der Weg vor das Bundesfinanzgericht frei.
Gegründet wurde Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) 1947 von überlebenden Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten aller politischen Richtungen. Heute ist die VVN-BdA eine partei- und spektrenübergreifende Organisation. Unsere Mitglieder halten die Erinnerung an den Nationalsozialismus lebendig und engagieren sich in breiten, regionalen und überregionalen Bündnissen gegen alte und neue Faschisten. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine offene und friedliche Gesellschaft.