Rechtsterrorismus

13. November 2011

Eine „neue Dimension rechtsextremer Gewalt in unserem Land“ sieht der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, nachdem klar geworden ist, dass mindestens zehn ungeklärte Morde der letzten Jahre auf das Konto einer neofaschistischen Terrorgruppe gehen, die sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ nennt.

Die Presse ist voll von Fragen nach den Versäumnissen und nach manchen sehr befremdlichen Machenschaften von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen. Nur dort?

Fünf der zehn Morde haben in Bayern stattgefunden: drei in Nürnberg, zwei in München. Die Ermittler sind der Möglichkeit eines neofaschistischen Hintergrundes nicht konsequent nachgegangen. So wie sich die Behörden in Bayern seit Jahren beharrlich weigern, Hinweisen nachzugehen, dass es sich bei dem verheerenden Anschlag auf das Oktoberfest am 26.9.1980 nicht um die Tat eines verwirrten Einzeltäters, sondern um ein Verbrechen neofaschistischer Terroristen gehandelt hat.

Während Neonazis jahrelang unentdeckt mordeten, widmen sich bayerisches Innenministerium und bayerischer Verfassungsschutz der Diffamierung antifaschistischer Organisationen wie a.i.d.a. (Antifaschistisches Informations- und Dokumentationsarchiv München) oder der VVN-BdA, der größten Organisation ehem. NS-Verfolgter und ihrer Angehöriger in der Bundesrepublik als „linksextremistisch beeinflusst“ und behindern sie in ihrer Arbeit. Innenminister Hermann wird mit folgenden Worten zitiert: „Das bedeutet, dass wir generell den gesamten extremistischen Bereich immer mit großer Konsequenz beobachten und gegebenen-falls auch überwachen müssen.“ (SZ, 14.11.2011) Den „gesamten extremistischen Bereich“? Was muss denn noch geschehen, dass die Staatsregierung die absurde Gleichsetzung von „Linksextremismus“ und Neonazi-Terror endlich fallen lässt?

Die VVN-BdA Bayern fordert jetzt Konsequenzen: Vollständige Aufdeckung der Tätigkeit von Ermittlern und Verfassungsschutz nicht nur in Thüringen und Sachsen, sondern auch in Bayern. Schluss mit der Diffamierung der politischen Aufklärung über Faschismus und Neofaschismus durch Nennung von antifaschistischen Organisationen im Verfassungsschutzbericht.