NSU-Prozess: Zschäpe verhöhnt die Opfer
11. Dezember 2015
Mit großer Sensation wurde angekündigt, dass die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, nun aussagen wolle, nachdem sie über zwei Jahre nicht für nötig befunden hatte, mit dem Gericht zu reden.
Nun ist die „Aussage“ bzw. die Verlesung eines Statements durch ihren Anwalt da: Herausgekommen ist eine Verhöhnung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen.
Zschäpe behauptet, von dem Morden ihrer Freunde Mundlos und Böhnhardt jeweils erst hinterher erfahren zu haben und über die Morde „empört und fassungslos“ gewesen zu sein. Weder mit der Planung noch mit der Ausführung der Morde habe sie etwas zu tun. Ja, es habe gar keine Terrorbande Nationalsozialistischer Untergrund gegeben, der Name sei von Mundlos erfunden worden.
Keinerlei Aussagen macht sie zum großen Unterstützerkreis der NSU-Terroristen, der auf ca. 200 Personen geschätzt wird. (Bekanntlich sprechen auch „Verfassungsschutz“-Kreise von der NSU als „Einzeltäter und Kleinstgruppen“ (VS-Bericht Baden-Württemberg 2014)).
Wenn Zschäpe angeblich die Verbrechen missbilligt hat, dann bleibt die Frage zu beantworten, warum sie mit den Mördern Böhnhardt und Mundlos viele Jahre zusammenlebte, als sei nichts geschehen. Und eines ist klar: Wer von einem Mord hinterher erfährt und das Verbrechen verschweigt ist ebenso schuldig wie ein Mörder. Wer im Vorfeld erwartet hatte, Zschäpe würde auch nur im Ansatz Reue zeigen und zur Aufklärung der Verbrechen beitragen, wurde getäuscht.
Zschäpes Inszenierung ihrer angeblichen Unschuld ist dreist und schamlos.