Gedenkstunde in Hebertshausen

4. Mai 2013

Nach der Befreiungsfeier in der KZ-Gedenkstätte Dachau versammelten sich am 5. Mai 2013 ca. 80 Menschen zum „Friedensweg“ am Gedenkstein für die ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem ehemaligen SS-Schießplatz bei Hebertshausen.Mehr als 4000 Gefangene wurden 1941/42 hier erschossen.

Nach einem Trompetenstück, gespielt von Wolfgang Kohl, und der Begrüßung durch Ernst Antoni (VVN-BdA) hielt der Überlebende des KZ Theresienstadt Ernst Grube, Stellvertretender Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau, die nachstehende Rede.

Nach ihm sprachen Ljuba Vaserina, Freiwillige der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, und der ehemalige Häftling im KZ Dachau, Naum Cheifez, beide aus Belarus.

Sergej Tenjatnikow, Begleiter und Übersetzer der Delegation ehemaliger Häftlinge aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, trug ein eigenes Gedicht vor.

Am Ende der Gedenkstunde legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rote Nelken vor den Gedenksteinen nieder.

Ernst Grubes Rede im Wortlaut:

„Seit vielen Jahren versammeln wir uns hier an diesem Ort, um der von der SS in den Jahren 1941/42 ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen zu gedenken.

Über 4500 Menschen wurden hier ermordet. Soldaten, die ihre Heimat gegen den faschistischen Angreifer verteidigt haben.

Ohne den Einsatz der sowjetischen Menschen, der Roten Armee, wäre es den Alliierten wohl kaum gelungen, den Krieg gegen die deutsche Wehrmacht zu gewinnen. Die befreiten Häftlinge der Konzentrationslager, der Ghettos und Kriegsgefangenenlager hätten nicht überlebt. Die „Arbeit“ der Vernichtungslager Auschwitz, Treblinka, Sobibor, Belzec und andere wäre bis „zur Auslöschung der jüdischen Rasse“ fortgesetzt worden. Der Terror im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten hätte sich fortgesetzt. Das Grundgesetz, wie wir es heute kennen, hätte es nie gegeben.

Welche Bedeutung hat die Erinnerung heute?

Wir wissen:

Sofort nachdem den Nazis 1933 die Macht übertragen worden war, haben sie den in der Weimarer Republik propagierten Antisemitismus in die Praxis umgesetzt:

Jüdische Bürger wurden angegriffen, jüdische Läden wurden boykottiert und zerstört. Bestimmungen und Gesetze wurden erlassen, die – allen voran – uns Juden aus der Gesellschaft zunehmend ausgrenzten.

Zuerst wurden den gewählten Kommunisten und später den Sozialdemokraten die Mandate genommen und ihre Parteien verboten. Als politische Gegner wurden sie verhaftet, oftmals gefoltert und kamen in Gefängnisse und die neu errichteten Konzentrationslager.

Maßnahmen zum Ausbau der deutschen Wehrmacht und zur Vorbereitung eines Krieges wurden in Angriff genommen.

Dies – und mehr – konnten die Nazis, gestützt auf den Terror gegen die Arbeiterbewegung, deshalb so erfolgreich durchsetzen, weil es ihnen zunehmend gelang, ihre menschenfeindliche Ideologie des Antikommunismus, des Rassismus und des Herrenmenschentums bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung zu verankern und zu festigen. In seiner Propaganda einer „jüdisch-bolschewistischen Gefahr“ hatten der NS-Staat und seine Helfer ein innen- und außenpolitisch wirksames Feindbild geschaffen, das hemmungslose Vernichtung erlaubte und forderte.

Es ist diese menschenfeindliche Ideologie und die damit einhergehende Strategie der Gewalt, die so gefährlich ist. Sie setzt sich in den Gehirnen fest. Nimmt den Menschen jede Kritikfähigkeit und jede Bereitschaft des Widerstandes. Sie werden zu Zuschauern, Jasagern und schließlich zu Mitmachern.

Gegen diese Ideologie wurde nach der Befreiung und nach der Gründung der Bundesrepublik kaum etwas unternommen.

Im Gegenteil:

Wie wir heute im Zusammenhang mit der um Jahrzehnte – über ein halbes Jahrhundert – verspäteten und verzögerten Ermittlung gegen 50 noch lebende ehemalige Aufseher des KZ- und Vernichtungslagers Auschwitz wieder einmal erfahren, „war die Verfolgung der Naziverbrecher damals nicht mehrheitsfähig“.

In den bundesdeutschen Ämtern waren bis zu 2/3 ehemalige Verantwortliche der Nazibehörden, so dass selbst die Ermittlungsstelle in Ludwigsburg ihre Erkenntnisse bei den „normalen Fahndungsbehörden“ nicht unterbringen konnte.

Das alles wissen heute die Verantwortlichen des Staates in den Parlamenten und Ämtern!

Wie ist es dann möglich,

• dass neonazistische und andere rassistische Organisationen ihre menschenfeindliche Ideologie u.a. auf Demonstrationen und Kundgebungen fast immer ungehindert verbreiten können? Und Menschen und Organisationen, die sich dem entgegenstellen, immer noch als sog. „linksextremistische“ Verfassungsfeinde beobachtet und kriminalisiert werden?

• dass die Bundesregierung es ablehnt, sich dem Verbotsantrag der Länder gegen die NPD anzuschließen, um damit ein wichtiges Zeichen zu setzen?

• dass der Verfassungsschutz bei der Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen der Neonazis ganz versagt hat, und nicht nur durch Geldmittel den Aufbau von Nazistrukturen gefördert hat?

• dass Menschen, die bei uns Hilfe und Asyl suchen, zum größten Teil abgewiesen werden? Und, wenn sie es schaffen hier anzukommen, unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen? Wie ist es möglich, dass auch Politiker sich häufig mit denselben rassistischen Vorurteilen wie damals gegen Menschengruppen stellen, die hier Schutz und Recht suchen?

Absolut unverständlich ist mir auch, dass die Justiz das Verfahren gegen Kriegsverbrecher eingestellt hat, die 1944 in Sant Anna in Italien 560 Menschen ermordet haben.

Man muss die Verbrechen der Nazis nicht kennen, um heutige Verbrechen als solche zu erkennen, zu bekämpfen und zu verurteilen.

Das Wissen und unsere Erfahrung, wohin Antikommunismus, Antisemitismus, jeglicher Rassismus und Krieg führen, zeigt jedoch, wie dringend notwendig es ist, sich dagegen zu wehren.

So müssen wir gerade hier an diesem Ort furchtbarster Naziverbrechen immer wieder beklagen, dass der Anteil der Sowjetunion, der Roten Armee an der Niederschlagung des Faschismus in der Erinnerungskultur in Bayern und in der Bundesrepublik kaum Erwähnung findet.

Es ist nach wie vor die Wirkung des Antikommunismus, die einen sachlichen, würdigen und historisch wahren Umgang mit der Geschichte bisher behindert.

Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung bis heute den wenigen noch lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen eine humanitäre Geste der Anerkennung des NS-Unrechts verweigert.

27 Millionen Sowjetbürgerinnen haben ihr Leben durch den Vernichtungskrieg des NS -Staates verloren. Der Hungertod der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen war fest eingeplant. Von 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen wurden 3,3 Millionen aus rasse-ideologischen Gründen Opfer der NS-Gewaltherrschaft.

In einem Appell der Organisation KONTAKTE zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2013, der von namhaften Persönlichkeiten unterschrieben ist, heißt es unter anderem:

„Diese ‚Russenlager‘ waren Sterbelager. Die Haftbedingungen waren zeitweise grausamer als in Konzentrationslagern. Warum wird das ignoriert? Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehemalige sowjetische Kriegsgefangene nicht weiterhin zu missachten und eine Geste der Anerkennung zu beschließen!“

In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 25. April wird die Frage gestellt, „warum es in Deutschland noch kein Denkmal für sowjetische Kriegsgefangene gibt?“

Danke.“

Bayerischer Verfassungsschutzbericht 2012: Unfähig zu ernsthaftem Umdenken

geschrieben von Renate Hennecke, Landessprecherin

15. April 2013

Seit vielen Monaten bringen die NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene Tag für Tag, Woche für Woche neue Erkenntnisse über das Ausmaß der Inkompetenz, Schlampigkeit und Sehschwäche deutscher Verfassungsschutzämter – auch des bayerischen – in Bezug auf die Beobachtung neofaschistischer und rechtsterroristischer Milieus ans Tageslicht.Strategische Konzepte, die in diesem Bereich entwickelt wurden, waren schlicht unbekannt. So z. B. das Konzept des „führerlosen Widerstands“ mit selbständigem Agieren in kleinen Gruppen bei der Durchführung rassistischer Terroranschläge. Obwohl in einschlägigen Dokumenten der Blood&Honour-Bewegung ausdrücklich der Verzicht auf Bekennerschreiben empfohlen wurde, gaben sich die bayerischen Ermittler ahnungslos: Ohne Bekennerschreiben gab es für sie keinen nazistischen Hintergrund.

Dreizehn Jahre lang konnte daher der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) unbehelligt morden und rauben, während die Opfer diffamiert und verdächtigt wurden, in ein angebliches „kriminelles Ausländermilieu“ verwickelt zu sein. „Wie hätten wir darauf kommen sollen?“ fragte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Kimmel, der für die Ermittlungen zu den NSU-Morden in Nürnberg und München verantwortlich war, vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. Was für eine Bankrott-Erklärung!

Von all dem will der bayerische Innenminister nichts wissen. Sein soeben erschienener Verfassungsschutz-bericht 2012 macht erschreckend deutlich, wie unfähig Minister und Verfassungsschützer zu ernsthaftem Umdenken sind. Hauptaussage: Wir haben im Prinzip alles richtig gemacht, kleinere Defizite können durch Stärkung unseres Überwachungsapparates behoben werden.

Der Gipfel der Selbstgerechtigkeit ist erreicht, wenn es im Kapitel „Rechtsextremismus“ heißt: „Rechtsterroristische Taten können – insbesondere wenn sie von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen begangen werden – zu keiner Zeit ausgeschlossen werden. Dies haben in jüngerer Zeit insbesondere die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds sowie auch die Breivik-Attentate in Norwegen im Jahr 2011 verdeutlicht.“ Der Vergleich der NSU-Mordserie, deren Charakter über 13 Jahre nicht erkannt wurde, mit dem einmaligen Amoklauf des norwegischen Massenmörders Breivik ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Im Klartext bedeutet er: Wir konnten nichts dafür und werden derartige rassistisch motivierte Morde auch in Zukunft nicht verhindern können. Die verhängnisvolle Einzeltätertheorie wird bekräftigt, die Existenz organisierter rechtsterroristischer Strukturen wird weiterhin geleugnet, die Hintermänner bleiben unbehelligt.

Die Tatsache, dass auch im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2012 antifaschistische Organisationen, darunter die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, nach wie vor als verfassungsfeindlich diffamiert und dadurch in ihrer Tätigkeit behindert werden, ist die andere Seite derselben Medaille. Wir werden, wie in den Vorjahren, dagegen Klage einreichen.

Antifaschistische und antirassistische Gruppen dürfen nicht weiter durch den Verfassungsschutz und das Innenministerium diffamiert werden!

11. April 2013

Anlässlich der Vorstellung des bayerischen Verfassungsschutzberichts 2012 und im Vorfeld des NSU-Prozesses wenden sich A.I.D.A., das Bündnis gegen Naziterror und Rassismus und zahlreiche Einzelpersonen, darunter VVN-BdA-Landessprecherin Renate Hennecke an die Öffentlichkeit.

„Ein breites gesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und rechte Gewalt“ – dies muß, so die Unterzeichner, die Konsequenz aus dem Versagen staatlicher Behörden bei der Aufdeckung des NSU-Terrors sein, aber: „Das bayerische Innenministerium und insbesondere das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz haben in den letzten Jahren immer wieder das wichtige antifaschistische Engagement einiger … Initiativen unter dem Vorwurf des „Linksextremismus“ diffamiert und behindert. Das Konzept des „Extremismus“ ist nicht nur wissenschaftlich höchst umstritten, es ist auch politisch brandgefährlich, da es antifaschistisches Engagement mit dem Taten von Neonazis gleichsetzt.“

Die Forderung der Unterzeichner lautet daher: „Sei es durch ihr Eintreten für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, durch Erinnerungspolitik, durch Recherchen über die extreme Rechte, durch Bildungs- und Kulturarbeit und durch politische Interventionen. Wir fordern: Antifaschistische und antirassistische Gruppen dürfen nicht weiter durch den bayerischen Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzberichte des bayerischen Innenministeriums diffamiert werden. Auch sie sind unverzichtbarer Teil eines gesamtgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus und rechte Gewalt und damit für eine offene, demokratische Gesellschaft.“

Neben der Antifaschistische Informations- Dokumentations- und Archivstelle München (a.i.d.a. e.V.)und dem Bündnis gegen Naziterror und Rassismus wurde die Erklärung von folgenden Personen unterzeichnet:

Siegfried Benker (Stadtrat, Bündnis 90/Die Grünen München)

Eva Bulling-Schröter (MdB, Landessprecherin DIE LINKE.Bayern)

Philipp Dees (Vorsitzender Jusos Bayern)

Hamado Dipama (Mitglied des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt München)

Luise Gutmann (VVN-BdA Regensburg)

Renate Hennecke (Landessprecherin VVN-BdA Bayern)

Angelika Lex (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

Xaver Merk (Landessprecher LINKE.Bayern)

Florian Ritter (MdL, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus)

Maren Ulbrich (Vorsitzende Ver.di Jugend Bayern)

Ulli Schneeweiß (stellvertretender Geschäftsführer Ver.di Mittelfranken)

Hier die Erklärung im Wortlaut:

20130412_1_13-04-11_gemeinsame-erklaerung_vs-bericht_0-1.pdf (30 KB)

Vor dem NSU-Prozess

2. April 2013

Der Aufruf zur antifaschistischen Demonstration zum Beginn des NSU-Prozess am 13. April in München wird u. a. von den VVN-BdA-Kreisvereinigungen Augsburg, Bamberg, Landshut und Regensburg unterstützt.Die VVN-BdA in Augsburg und München hat jeweils eigene Aufrufe verfasst.

Mehrere bayerische Kreisvereinigungen der VVN-BdA unterstützen den Bündnis-Aufruf „Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen!“ zur antifaschistischen Demonstration am 13. 4. in München.

Den Aufruf können Sie hier lesen:http://nsuprozess.blogsport.de/aufrufe/buendnis-aufruf/

„Warum wir am 13. April auf die Straße gehen“ betitelt die Münchner Kreisvereinigung der VVN-BdA ihr Flugblatt zur Demonstration:

„Dreizehn Jahre durften die Opfer der Anschläge nicht Opfer sein, wurden sie verdächtigt, sie selbst oder ihre getöteten Angehörigen seien Teil eines kriminellen „Ausländermilieus“, in dem Streitigkeiten eben mittels Mord und Totschlag ausge-tragen würden. Ohne eigene Aufklärungsmöglichkeiten konnten auch wir als Verfolgtenorganisation uns das Ausmaß des Sumpfes nicht vorstellen, das seither zutage getreten ist. Mittlerweile besteht der dringende Verdacht einer umfangreichen Kumpanei zwischen Neonazis und Angehörigen verschiedener Verfassungsschutzämter und Strafverfolgungsbehörden.“

Die Münchner VVN-BdA begrüßt, dass eine Diskussion über die Zukunft des Verfassungsschutzes in Gang gekommen ist:

„Die Vorschläge sind vielfältig; sie reichen von Reformierung über Ersetzung der Verfassungsschutzämter durch wissenschaftliche Informationsstellen, die demokratisch kontrolliert werden, bis zur völligen Abschaffung des Verfassungsschutzes. Diese Debatte ist nicht abgeschlossen.

Einigkeit besteht darin, dass intensiv nach Wegen gesucht werden muss, wie die Menschen, die am meisten von den Nazis bedroht werden, wirksam geschützt werden können. Ein Geheimdienst mit so genannten V-Leuten, die in Wirklichkeit Naziaktivisten sind, und mit Mitarbeitern, die im Verdacht der Kumpanei mit ihren V-Leuten aus der rechten Szene stehen, ist hierfür sicher nicht das geeignete Instrument.“

Forderungen der VVN-BdA München sind daher:

„wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Nazi-Übergriffen

schonungslose Aufklärung der Hintergründe des braunen Terrors

die Beendigung des V-Mann-Unwesens

die Beendigung der Bespitzelung und Diskriminierung antifaschistischer Gruppen durch Verfassungsschutz und Innenministerium

die Auflösung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form“

Der Augsburger Aufruf steht unter dem Motto: „GEGEN NAZITERROR, STAATLICHEN UND ALLTÄGLICHEN RASSISMUS – Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen – Verfassungsschutz und Nazi-V-Leute abschaffen – NPD und neofaschistische Organisationen verbieten“, will Solidarität mit den Opfern ausdrücken und fordert zugleich „eine vollständige Aufklärung der rassistischen Neonazi-Mordserie und der Verstrickung der deutschen Geheimdienste und Polizeibehörden.“

Die VVN-BdA Augsburg wendet sich in ihrem Aufruf „gegen die unfassbare Banalisierung der Gefährlichkeit der rechten Szene bis hin zur aktiven Aufrechterhaltung der gewaltbereiten neonazistischen Strukturen durch staatlich finanzierte V-Leute“, protestiert „gegen die rassistische Stigmatisierung von MigrantInnen“ und fordert die „Aufdeckung der lokalen Unterstützernetzwerke der NSU-Mörder und das Ende der Bescheidenheit im Kampf gegen die regionale, hochaktive Neonazi-Szene.“

Treffpunkt zur gemeinsamen Fahrt zur Demonstrations-Teilnahme in Augsburg ist am 13.4.2013, 11:45 Uhr am Bahnhof Augsburg, Abfahrt des Zuges 12:06 Uhr.

Auch die VVN-BdA Freising fährt gemeinsam zur Demonstration: S 1 um 11.54 Uhr, Treffpunkt am Freisinger Bahnhof.

Zugtreffs für zahlreiche bayerische Städte sowie Bus-Angebote für Nürnberg und Regensburg finden Sie hier: http://nsuprozess.blogsport.de/anreise/

Hier die Texte der VVN-BdA München und Augsburg zum Download:

Flugblatt VVN-BdA Augsburg (97 KB)

Flugblatt VVN-BdA München (84 KB)

„Gericht beweist mit Akkreditierungsverfahren Unsensibilität und verkennt die Bedeutung des NSU-Prozess“

2. April 2013

Das Bündnis gegen Naziterror kritisiert in einer Pressemitteilng den Umgang des Oberlandesgerichts mit türkischen, griechischen und anderen internationalen Medien zum NSU-Prozess und sieht die kritische Berichterstattung gefährdet.

Das Bündnis schreibt:

„Das skandalöse Verhalten des Oberlandesgerichts (OLG) München, an dem ab Mitte April der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder des ‚Nationalsozialistischen Widerstands’ (NSU) verhandelt wird, findet kein Ende. Nachdem bereits Botschafter und Menschenrechtsbeauftragter der Türkei Anfang März keinen festen Sitzplatz im Gerichtssaal zum NSU-Prozess zugesagt bekommen hatten, wurden heute gemäß einer Mitteilung des OLG zum Akkreditierungsverfahren um feste Plätze für Journalist_innen fast alle internationalen Pressevertretungen, unter ihnen auch alle türkischen und griechischen Medien, vom Prozess ausgeschlossen. Dabei ignoriert das Gericht erneut das besondere Interesse dieser Medien an der Aufklärung der rassistischen Morde. Dementsprechend groß ist jetzt die Empörung. So titelt die große türkische und auch in Deutschland viel gelesene Tageszeitung ‚Hürriyet’ am heutigen Dienstag in deutscher Sprache: „Türkische Presse nicht erwünscht“. „Die Platzvergabe zeugt von einer ungeheuren Unsensibilität des Gerichts. Offenbar werden die politischen, gesellschaftlichen und auch internationalen Dimensionen des Prozesses vollkommen ignoriert. Dabei wäre gerade von der türkischen und griechischen Presse eine kritische Berichterstattung zu erwarten, die auch besonders sensibilisiert für rassistische Strukturen innerhalb der Ermittlungen sein könnte“, kommentiert Bernd Kaminski, Pressesprecher des ‚Bündnis gegen Naziterror und Rassismus‘.

In dem Vergabeverfahren erhielten die Medien feste Plätze, die sich am schnellsten angemeldet hatten. Während die international renommierte Presse, beispielsweise New York Times und al-Dschasira, nun von einer direkten Berichterstattung ausgeschlossen wurde, fielen die ohnehin wenigen Plätze Medien wie der Agentur Mandoga Media, zu deren Kunden vor allem Illustrierte gehören, oder dem Münchner Unterhaltungsradio Radio Arabella zu. Auch der unabhängigen Beobachtungsstelle NSU-Watch e.V. wird die Möglichkeit einer unabhängigen Prozessbeobachtung verwehrt.

„Das Gericht gefährdet mit dem willkürlichen Verfahren eine kritische Berichterstattung. Statt ausländische und kritische, unabhängige Pressevertreter_innen zuzulassen, ist so mit einer Berichterstattung aus einer Perspektive der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu rechnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Ermittlungen um die Morde des NSU geprägt von institutionellem und strukturellen Rassismus waren, ist das empörend“, so Kaminski. „Auch für weitere Zuhörer_innen sind nur 50 Plätze reserviert. Damit ist zu befürchten, dass das Gericht ähnlich unsensibel mit den Angehörigen der Opfer umgeht. Nach dem jahrelangen schikanösen und rassistischen Umgang der Behörden mit den Opferfamilien, wäre das skandalös.“

NSU-Prozess beginnt:

21. März 2013

Am 17. April 2013 beginnt in München der Prozess gegen die Neonazi-Terroristen des NSU.Zum Prozessauftakt findet am 13. April eine von zahlreichen Organisationen getragene Demonstration statt.Die VVN-BdA Bayern ruft zur Teilnahme an dieser Demonstration auf.Solidarität mit den Opfern!Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Neofaschismus!

Die Auftaktkundgebung beginnt am Samstag, 13.04.2013 um 13.00 Uhr am Karlsplatz (Stachus.)

Informationen zur Demonstration uns zum NSU-Prozess erhalten Sie hier: http://nsuprozess.blogsport.de/

VVN-BdA Nürnberg informiert

17. März 2013

Der neue Rundbrief der VVN-BdA Nürnberg ist erschienen.

Darin informiert die Kreisvereinigung über aktuelle Themen. Der Artikel „Deutsche Faschisten in Griechenland“ thematisiert die Kontakte des „Freien Netz Süd“ zur griechischen ultrarechten Partei „Chrysi Avgi“.

Hier der Rundbrief zum Herunterladen:

20130318_1_rundbrief_01-13.pdf (545 KB)

Eine Schule darf nicht länger nach einem willfährigen Täter des NS-Systems benannt sein

8. März 2013

Der VVN-BdA Landesverband Bayern fordert seit Jahrzehnten die Umbenennung des Wernher-von-Braun-Gymnasiums Friedberg und unterstützt mit seinen Kreisverbänden alle diesbezüglichen zivilgesellschaftlichen Forderungen und jede parlamentarische Initiative im Bayerischen Landtag zur umgehenden Umbenennung der Schule.

Wernher von Braun ist nach Forschungsergebnissen international anerkannter WissenschaftlerInnen eindeutig in die Reihe der Täter des menschenverachtenden faschistischen NS-Regimes einzuordnen.

Als führender Funktionsträger war er maßgebend für die gnadenlose Aufrechterhaltung des Systems einer verbrecherischen Machtelite tätig und er ist mitverantwortlich für den grausamen Tod von ca. 20 000 Menschen, die im Konzentrationslager Mittelbau/Dora und als Zwangsarbeiter bei der deutschen Rüstungsproduktion in unterirdischen Stollenanlagen ihr Leben verloren.

Seine persönliche Auswahl der Zwangsarbeiter, seine Kenntnis von deren unmenschlichen Arbeits-, Unterbringungs- und Versorgungsbedingungen sowie sein Wissen um die Vielzahl der To-desfälle in der Zeit der Tyrannei sind unzweifelhaft belegt.

Wernher von Braun kann keinesfalls ein Vorbild für Schülerinnen und Schüler sein.

Es wird höchste Zeit, sich der Verantwortung zu stellen und die skandalöse Benennung des Friedberger Gymnasiums umgehend zu beenden.

„Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abschaffen“

geschrieben von Dr. Guido Hoyer

2. Februar 2013

„Fünf NSU-Morde in Bayern – und alles bleibt wie es ist?“ fragten die Nordbayerischen Bündnisse in ihrer Einladung zur Tagung am 2. Februar 2013 in Nürnberg, der ca. 300 Interessierte gefolgt waren. Günter Pierdzig, Koordinator der Nordbayerischen Bündnisse und Mitglied des Landesvorstands der VVN-BdA Bayern stellte eingangs fest, der „NSU-Skandal“ sei ein „Geheimdienst-Skandal“ und zwar der größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Die Referenten und Teilnehmer der Veranstaltung verlangten, aus dem Versagen der Inlandsgeheimdienste („Verfassungsschutz“) bei der Verhinderung der NSU-Verbrechen und deren Aufklärung Konsequenzen zu ziehen. In einer Resolution forderten die Tagungs-Teilnehmer: „Auflösung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form.“ Auch vom Podium wurde diese Position vertreten, so von Helga Schmitt-Bussinger (SPD, MdL Bayern), die die Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse verlangte, denn „das sind die eigentlichen Verfassungsschützer.“ Martina Renner (MdL DIE LINKE Thüringen) verwies auf den Gesetzentwurf ihrer Fraktion, das Landesamt für Verfassungsschutz durch ein „Demokratiezentrum“, das nicht geheimdienstlich arbeiten, sondern über neonazistische Gefahren aufklären und mit antifaschistischen Initiativen zusammenarbeiten soll, zu ersetzen.

Das erste Podium des Tages widmete sich der Opferperspektive. Die Rechtsanwälte Edith Lunnebach und Yavuz Narin vertreten Opfer der NSU bzw. deren Angehörige im bevorstehenden Prozess gegen Beate Tschäpe und weitere NSU-Terroristen. „Meine Mandanten durften nicht Opfer sein“, so Narin, der die Ermittlungspraxis, die beharrlich davon ausging, die Opfer seien in „Ausländerkriminalität“ verstrickt, kritisierte. Opfer seien zu Tätern gestempelt worden. Robert Andreasch, A.I.D.A., analysierte Mängel der Anklageschrift. Beispielsweise werde die ermordete Polizistin Kiesewetter als „Zufallsopfer“ bezeichnet, obwohl die Täter zum Mord extra von Sachsen nach Baden-Württemberg angereist seien.

Das zweite Podium versuchte dann in drei Teilen eine kritische Zwischenbilanz der Arbeit des bayerischen Untersuchungsausschusses. Zunächst hatten die Ausschussmitglieder Schmitt-Bussinger und Susanna Tausendfreund, (MdL, Grüne) das Wort. Sie beklagten, dass die Aufklärungsarbeit durch zahlreiche geschwärzte Akten, Zeugen mit beschränkter Aussagegenehmigung und „Erinnerungslücken“ führender Behördenmitarbeiter massiv erschwert würden. „Da tun sich Abgründe auf“, kommentierte die Grünen-Abgeordnete auch die Tätigkeit von V-Leuten in der Neonaziszene. Sie verwies darauf, dass es ein V-Mann war, der das „Thule-Netz“ aufbaute, Heß-Gedenkmärsche anmeldete – und auf der Telefonliste des NSU-Mörders Mundlos stand. Die NSU sei „von mindestens zehn V-Leuten umzingelt“ gewesen.

Im zweiten Teil des Podiums spiegelte dann Birgit Mair, Beobachterin der Nordbayerischen Bündnisse beim bayerischen Untersuchungsausschuss, die Ausschussarbeit aus Sicht der kritischen Öffentlichkeit. Sie musste von „völliger Ahnungslosigkeit“ führender Verfassungsschutzmitarbeiter in Bezug auf neonazistische Strategie berichten. Nicht einmal das Terror-Konzept des „führerlosen Widerstands („Combat 18“) sei dort bekannt gewesen.

Es folgte der Vergleich mit den Untersuchungssausschüssen im Bundestag, Thüringen und Sachsen, die durch Dr. Gerd Miegel (Mitarbeiter der Bundestagsfraktion DIE LINKE), Martina Renner und Kerstin Köditz (MdL DIE LINKE Sachsen) vertreten waren. Neben einigen Unterschieden zu Bayern, so dem weniger restriktiven Umgang mit Akteneinsicht, überwogen die Gemeinsamkeiten. Auch hier ein unentwirrbares Geflecht von V-Leuten und NSU. Martina Renner fragte: „Wieviel Staat steckt im NSU?“.

Die Schlussresolution der Tagung forderte neben der Auflösung des Verfassungsschutzes in der jetzigen Form die „sofortige Beendigung der staatlichen Unterstützung der neonazistischen Szene durch das V-Mann-Wesen“ die „sofortige Beendigung der Kriminalisierung, Bespitzelung und Diffamierung der antifaschistischen Initiativen“ sowie die Öffnung der Behördenarchive zur Aufdeckung des „staatlichen NSU-Skandals.“

Rundbrief der VVN-BdA Nürnberg informiert

20. Dezember 2012

Schwerpunkt des aktuellen Rundbriefs der VVN-BdA, Kreisvereinigung Nürnberg, ist der 80. Jahrestag der Beginn der Nazidiktatur mit Veranstaltungshinweisen zu Informationsveranstaltungen und Gedenkfeiern in Nürnberg.Weitere Themen: NPD-Verbotsantrag durch die Bundesländer und „NSU-Morde: Aufklärung nur scheibchenweise“.

Hier der Rundbrief zum Download:

20121221_1_rundbrief_07-12.pdf (311 KB)

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