Schläger, aber kein Totschläger?
22. Dezember 2011
Der brutale Überfall eines Nürnberger Neonazis auf einen 17-jährigen Jugendlichen in Nürnberg, den das Opfer nur mit knapper Not überlebte, war nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs kein versuchter Totschlag.
Mit dieser Begründung wies das Gericht die Berufung des Opfers wie auch der Staatsanwaltschaft gegen ein Landgerichts-Urteil zurück.
Der Anwalt des Opfers hatte argumentiert, dass der Neonazi-Schläger als trainierter Kickboxer sehr wohl wußte, dass die dem Opfer versetzten Schläge und Tritte lebensgefährlich seien.
Der „Münchner Merkur“ zitiert den Vertreter der Bundesanwaltschaft: „Das Besondere am den Fall ist, dass der Angeklagte das Opfer faktisch getötet hatte.“ Denn der Jugendliche konnte erst nach fast einer Stunde reanimiert werden. Er ist heute 40% schwerbehindert.