Verfassungsschutz? Demokratieschutz!
27. Oktober 2014
Die Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Bayern, die am am 18. und 19. Oktober in Augsburg tagte, hat folgende Resolution verabschiedet:
Am 2. Oktober wies das Bayerische Verwaltungsgericht in erster Instanz die Klage der VVN-BdA Bayern gegen ihre Nennung in den bayerischen Verfassungsschutzberichten 2010–2013 ab. Unsere 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und aus dem Exil heimgekehrten NS-Verfolgten gegründete, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation darf also weiterhin als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ diffamiert und diskreditiert, Antifaschistinnen und Antifaschisten dürfen weiterhin von Staats wegen ausgegrenzt und mit den Massenmördern des Naziregimes auf eine Stufe gestellt werden.
Derweil beweist der bayerische Verfassungsschutz – nach seinen skandalösen Versäumnissen in Sachen NSU – erneut seinen Unwillen, Menschen vor Neonazis zu schützen. Während antifaschistische Aktivitäten haarklein auf entfernteste Kontakte zu angeblich gewaltorientierten Gruppen gescreent (und solche Kontakte konstruiert) werden, konnte der langjährig aktive Neonazi Maik Bunzel, Initiator und Frontmann der Band „Hassgesang“ mit gewaltverherrlichenden Titeln wie „B.Z.L.T.B.“ (Bis Zum Letzten Tropfen Blut), ein Jahr lang als Richter am Amtsgericht Lichtenfels (Oberfranken) tätig sein, ohne dass der bayerische Verfassungsschutz davon gewusst haben will.
Wieder hat sich gezeigt: Der bayerische Verfassungsschutz ist kein Instrument zum Schutz der Verfassung, sondern eine Gefahr für die Demokratie. Die schrittweise Wiedereinführung der Regelanfrage für Bewerber im öffentlichen Dienst, wie von Innenminister Hermann und Justizminister Bausback gefordert, geht in die falsche Richtung. Der bayerische Verfassungsschutz gehört nicht gestärkt, sondern abgeschafft.