Renate Hennecke: „Warum ich nach 45 Jahren in Bayern „besonderen Integrationsbedarf“ habe“

geschrieben von Renate Hennecke

7. April 2016

Wir dokumentieren im folgenden den Redebeitrag von Renate Hennecke, Landessprecherin der VVN-BdA Bayern, auf der Informationsveranstaltung zum Gesetzentwurf für ein bayerisches „Integrationsgesetz“ am 6. April 2016 im Münchner Gewerkschaftshaus:

Guten Abend zusammen. Ich bin vor 45 Jahren von Niedersachsen zugewandert und habe (wenn man dem Gesetzentwurf folgen wollte) mit Sicherheit einen „besonderen Integrationsbedarf“. Der äußert sich u.a. darin, dass ich in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten aktiv bin. Über diesen Zusammenhang gleich mehr.
Zunächst aber möchte ich erinnern an die Zigtausende, die während der Nazizeit aus Deutschland flohen und nur überlebten, weil sie in einem anderen Land Aufnahme fanden.
Wir denken mit Hochachtung an Menschen wie Lisa und Hans Fittko und viele andere, die Flüchtlinge auf verborgenen Wegen über Grenzen in – relative – Sicherheit führten.
Wir wissen: Ob in der Tschechoslowakei oder der Türkei, in Shanghai oder Uruguay, in Mexiko, den USA oder Australien – nirgendwo kam jemand auf die Idee, die Flüchtlinge auf eine wie auch immer gestrickte „Leitkultur“ verpflichten zu wollen.
Hier und heute werden die Flüchtlinge als Bedrohung dargestellt, und es wird ihnen pauschal unterstellt, die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens nicht zu kennen und nicht zu achten. Nach meinem Verständnis gehört gegenseitiger Respekt zu diesen Grundregeln. Respekt vor den Geflüchteten und ihren Schicksalen ist in diesem Gesetzentwurf jedoch nirgends zu finden und ist doch eine Voraussetzung von Integration. Auch der Schutz vor fremdenfeindlichen und rassistischen Angriffen ist nirgends Thema, obwohl diese Angriffe das größte Integrationshindernis bilden.
Gleichzeitig müssen wir befürchten, dass das Gesetz zur Schikanierung und Disziplinierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten benutzt wird. Das betrifft Einheimische ebenso wie Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Artikel 13 des vorliegenden Gesetzentwurfs besagt: „Wer durch demonstrative Regelverstöße, Verunglimpfen oder sonst durch nach außen gerichtetes Verhalten beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten … ablehnt, kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu unterziehen.“. Dasselbe wird bei Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols angedroht. Sollen also künftig Nazis, die „Ausländer“ jagen, oder Männer, die ihre Kinder und Frauen verprügeln, per Grundkurs umerzogen werden? Das ist lächerlich.
Die Erfahrungen, die wir und andere antifaschistische Organisationen gemacht haben, lassen uns Anderes befürchten: Antifaschismus gilt in Bayern nur dann als fdGO-kompatibel, wenn er sich jeglicher Kritik an gesellschaftlichen Zuständen enthält, die der Entstehung faschistischer Bewegungen Vorschub leisten: Kritik an einem Wirtschaftssystem, das immer krassere soziale Ungleichheit hervorbringt, und vor allem Kritik an staatlichem Handeln, das den Nazis keinen Einhalt gebietet. „Linksextremistischer Antifaschismus“ heißt das in der Diktion des bayerischen Verfassungsschutzes.
Als „linksextremistische“ Missachtung der fdGO gilt in Bayern zum Beispiel die Parole: „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.“ Sie diene „schlicht der Bekämpfung und Diskreditierung missliebiger anderer Meinungen“ und sei Ausdruck „fehlender Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten“, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts München gegen uns. Offenbar kennt man beim Verfassungsschutz und bei Gericht nicht die bayerische Verfassung: „Völker- und Rassenhass zu entfachen ist verboten und strafbar“, heißt es in Artikel 119. Soll künftig gelten: Wer auf der Gültigkeit der bayerischen Verfassung beharrt, muss zum Grundkurs?
Grundkurs auch für Menschen mit Zivilcourage, die sich an einer friedlichen Blockade gegen Nazi-Aufmärsche beteiligen? Es wird ihnen als Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates ausgelegt. Dieselbe Interpretation kann auch „grob ungebührliches Verhalten gegenüber Einsatzkräften“ nach sich ziehen. Grundkurs, weil man einem Polizisten die Zunge rausgestreckt hat? Ausdrücklich dient Artikel 13 dazu, „bereits im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz staatliche Handlungsmöglichkeiten (zu) schaffen“. Es soll verhindert werden, dass „das Vertrauen in die Staatsmacht“ beeinträchtigt wird. In welchem Jahrhundert leben wir denn eigentlich?
Doch damit nicht genug. In Artikel 14 wird Bußgeld bis zu 50.000 Euro demjenigen angedroht, der „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften“ dazu auffordert, „die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten und stattdessen einer mit ihren Grundsätzen nicht zu vereinbarenden anderen Rechtsordnung zu folgen“.
Bayerische Verfassungsschützer sind, wie wir erlebt haben, sehr phantasiebegabt bei der Konstruktion von Tatbeständen. Artikel 14 richtet sich angeblich gegen Verfechter der Scharia. Aber die Sache ist so konstruiert, dass auch das Festhalten an der Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ darunter fallen kann – ebenso wie die Aufforderung, sich einem Nazi-Aufmarsch in den Weg zu stellen.
Das ist nicht aus der Luft gegriffen: Vor Jahren wurde unser Mitglied, der ehemalige KZ-Häftling und Widerstandskämpfer Martin Löwenberg, gerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er angesichts einer geplanten Demonstration von Neonazis um den Rechtsterroristen Martin Wiese öffentlich gesagt hatte: „Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen.“ Originalton damaliger Staatsanwalt: „Der Angeklagte stellt seine politische Meinung über die Rechtsordnung.“ Wenn der Staat nicht einschreite, werde es „der Pöbel auf der Straße genauso machen“. Martin Löwenberg musste 300 Euro bezahlen. Wenn der vorliegende Entwurf zum Gesetz wird, ist gar kein Gericht mehr nötig, das solche skandalösen Urteile fällt. Die bayerischen Sicherheitsbehörden können „im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz“ handeln und Bußen bis zu 50.000 Euro verhängen.
Ein Schelm, wer da an Willkür denkt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Hier der Beitrag zum Herunterladen:
Veranstaltung zum Entwurf bayer Integrationsgesetz am 6-4-16, Beitrag von R.Hennecke, VVN-BdA