Verhandlung beim Finanzgericht München

5. September 2021

Montag, 27.09.2021 / 11:00 Uhr,
Finanzgericht München, Sitzungssaal 2 und 3

In unserem Rechtsstreit gegen das Finanzamt München wurde die mündliche Anhörung vor dem Finanzgericht München auf den 27.09.2021 festgesetzt. Wir streiten als bayrischer Landesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten seit Jahren für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unserer Arbeit.

Gegründet wurden wir 1947 als Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) von überlebenden Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten aller politischen Richtungen. Heute ist die VVN-BdA eine partei- und spektrenübergreifende Organisation. Unsere Mitglieder setzen sich für die Errichtung und den Erhalt von Gedenkorten ein, halten die Erinnerung an den Nationalsozialismus lebendig und engagieren sich in breiten, regionalen und überregionalen Bündnissen gegen alte und neue Faschisten. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine offene und friedliche Gesellschaft.

Seit 2009 erkennt das Finanzamt München nicht mehr an, was bis dahin selbstverständlich war: Antifaschismus ist gemeinnützig.

Wir wehren uns juristisch. Die Diffamierung der VVN-BdA durch das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz kann auch nach § 51 Abs. 3 AO  nicht das Maß der Gemeinnützigkeit sein.